Kaution korrekt abrechnen
Kautionsabrechnung – Transparent & rechtssicher
Erstellen Sie eine nachvollziehbare Kautionsabrechnung mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Positionen. Dokumentieren Sie Zinsen, berechtigte Abzüge und den finalen Auszahlungsbetrag professionell und transparent. Eine korrekte Abrechnung reduziert Streitigkeiten, vermeidet Rückfragen und schützt Sie rechtlich bei eventuellen Auseinandersetzungen mit ehemaligen Mietern.
Kautionsabrechnung erstellen →
Zinsberechnung
Automatische Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Zinsen
Abzüge dokumentiert
Alle Positionen nachvollziehbar und begründet aufgelistet
Rechtssicher
Entspricht aktuellen gesetzlichen Anforderungen
Was genau enthält die Kautionsabrechnung?
Eine vollständige Kautionsabrechnung besteht aus vier wesentlichen Bestandteilen, die transparent und nachvollziehbar dargestellt werden müssen. Von der ursprünglich eingezahlten Kaution über die Verzinsung bis hin zu berechtigten Abzügen – jede Position muss korrekt berechnet und dokumentiert sein, um rechtlichen Anforderungen zu genügen und Konflikte zu vermeiden.
Eingezahlte Kaution
Der ursprüngliche Betrag bei Mietbeginn
Die Kautionssumme, die der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt hat, bildet die Grundlage Ihrer Abrechnung. Dieser Betrag ist in der Regel auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt und wurde entweder als Einmalzahlung oder in drei monatlichen Raten entrichtet.
Dokumentieren Sie diesen Ausgangswert präzise – er ist der Startpunkt für alle weiteren Berechnungen. Prüfen Sie Ihre Unterlagen auf die exakte Höhe und das Datum der vollständigen Zahlung.
Gesetzlich vorgeschriebene Verzinsung
Zinsen während der Mietdauer
Als Vermieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution zu verzinsen. Die Kaution muss auf einem separaten Konto angelegt werden, und die erwirtschafteten Zinsen stehen dem Mieter zu. Dies gilt für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses.
Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach den marktüblichen Konditionen für Spareinlagen. Auch wenn die Zinssätze in den letzten Jahren niedrig waren, müssen Sie diese Position in der Abrechnung ausweisen. Unsere Vorlage berechnet die Zinsen automatisch basierend auf Mietdauer und aktuellem Zinssatz.

Wichtig: Die Verzinsung ist keine Kulanz, sondern eine gesetzliche Pflicht nach § 551 BGB. Eine fehlende Verzinsung kann zu Rückforderungen führen.
Berechtigte Abzüge von der Kaution
Sie dürfen die Kaution nur für bestimmte, gesetzlich definierte Zwecke einbehalten. Jeder Abzug muss konkret begründet und nachgewiesen werden. Pauschale Abzüge sind unzulässig und können rechtlich angefochten werden. Dokumentieren Sie jeden Posten sorgfältig mit Belegen, Fotos oder Kostenvoranschlägen.
Mietschulden
Ausstehende Mietzahlungen oder nicht beglichene Nebenkosten aus der Mietzeit können direkt von der Kaution abgezogen werden. Legen Sie entsprechende Zahlungsbelege und Mahnungen bei.
Schäden über normale Abnutzung hinaus
Beschädigungen, die über die übliche Gebrauchsspuren hinausgehen, berechtigen zum Abzug. Wichtig: Normale Alterungserscheinungen und Gebrauchsspuren sind keine Schäden. Dokumentieren Sie mit Übergabeprotokoll und Fotos.
Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen
Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart wurde, dürfen Sie Kosten für ausstehende Renovierungsarbeiten abziehen. Unwirksame Klauseln berechtigen nicht zum Abzug.
Nebenkostennachzahlung (Einbehalt)
Bei noch ausstehender Nebenkostenabrechnung dürfen Sie einen angemessenen Betrag einbehalten – aber nicht sofort abziehen. Nach Erstellung der NK-Abrechnung wird die tatsächliche Nachzahlung verrechnet.
Ihr finaler Auszahlungsbetrag
Der Auszahlungsbetrag ergibt sich aus einer einfachen, aber rechtlich wichtigen Formel: Ursprüngliche Kaution plus aufgelaufene Zinsen minus alle berechtigten Abzüge. Das Ergebnis ist der Betrag, den Sie an den ehemaligen Mieter zurückzahlen müssen.
Eingezahlte Kaution
+ Zinsen
Berechtigte Abzüge
- Schäden & Schulden
Auszahlungsbetrag
= Rückzahlung
Stellen Sie die Berechnung übersichtlich dar und fügen Sie alle relevanten Belege bei. Eine transparente Aufschlüsselung verhindert Missverständnisse und gibt beiden Parteien Sicherheit. Der Mieter kann die Abrechnung nachvollziehen, und Sie haben im Streitfall eine rechtssichere Dokumentation.
Fristen für die Kautionsabrechnung beachten
Abrechnungsfrist einhalten
Sie haben nach Auszug des Mieters grundsätzlich 3 bis 6 Monate Zeit, um die Kautionsabrechnung zu erstellen und die Kaution zurückzuzahlen. Diese Frist gilt als angemessen und wird von der Rechtsprechung weitgehend akzeptiert.
Nach Ablauf dieser Frist ohne berechtigte Gründe kann der Mieter die sofortige Rückzahlung der vollen Kaution inklusive Zinsen verlangen – unabhängig davon, ob noch Forderungen bestehen. Versäumen Sie die Frist, verlieren Sie unter Umständen das Recht auf Kautionseinbehalt.
Bei besonderen Umständen, etwa wenn die Nebenkostenabrechnung noch aussteht oder Schadensbeseitigungskosten noch nicht final ermittelt sind, können Sie einen angemessenen Teil der Kaution vorläufig einbehalten. Informieren Sie den Mieter darüber schriftlich und zahlen Sie den unstrittigen Rest aus.

Praxis-Tipp: Behalten Sie einen Teil der Kaution für die letzte Nebenkostenabrechnung ein, falls diese zum Zeitpunkt der Kautionsabrechnung noch nicht erstellt wurde. Ein Einbehalt von 20-30% der Kaution ist üblich und wird rechtlich anerkannt.
Häufige Fehler bei der Kautionsabrechnung vermeiden
Viele Vermieter machen bei der Kautionsabrechnung vermeidbare Fehler, die zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen können. Eine fehlerhafte Abrechnung gefährdet nicht nur Ihre Ansprüche, sondern kann auch zu Schadensersatzforderungen führen. Beachten Sie diese wichtigen Punkte, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
Keine Verzinsung angegeben
Fehlende Zinsabrechnung ist einer der häufigsten Fehler. Auch minimale Zinsen müssen ausgewiesen werden, da es sich um eine gesetzliche Pflicht handelt.
Unzureichende Begründung von Abzügen
Pauschale Abzüge ohne konkrete Nachweise sind unzulässig. Jeder Abzug muss detailliert beschrieben und mit Belegen dokumentiert werden.
Normale Abnutzung als Schaden gewertet
Gebrauchsspuren wie leichte Kratzer oder Verfärbungen durch jahrelange Nutzung sind keine Schäden und dürfen nicht abgezogen werden.
Frist versäumt ohne Information
Wenn Sie die Abrechnung nicht fristgerecht erstellen können, müssen Sie den Mieter informieren und den unstrittigen Teil auszahlen.
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Sie sparen Zeit und vermeiden teure Fehler, die zu Rechtsstreitigkeiten führen könnten. Die Vorlage enthält alle gesetzlich erforderlichen Bestandteile und berücksichtigt aktuelle rechtliche Anforderungen. Ihre Abrechnung ist transparent, nachvollziehbar und im Streitfall gerichtsfest.

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